Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

Auf der Grundlage gegenseitiger Kulanz wollen wir mit unseren Geschäftsfreunden zusammenarbeiten. Dabei sollen nachfolgende Bestimmungen zugrunde gelegt werden.

Abmachungen: Alle Abmachungen und Zusagen sowie Abweichungen der nachstehenden Vereinbarungen bedürfen zur Rechtsverbindlichkeit unserer schriftlichen Gegenbestätigung. Darunter fallen auch im besonderen Einkaufsbedingungen unserer Geschäftsfreunde.

Lieferbedingungen:
1. Unsere Preise verstehen sich freibleibend und unverbindlich.
2. Vereinbarte Preise, Konditionen und Lieferzeiten werden für uns erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich.
3. Lieferungen erfolgen, sofern nicht anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden, grundsätzlich ab Werk, gem. Incoterms 1990 EXW. Falls keine Versandvorschriften von Seiten unserer Kunden vorliegen, steht es uns frei, die Versandart zu wählen. Kleinaufträge werden lediglich gegen Nachnahme versandt. Unsere Rabatte gelten für diese Aufträge nicht.
4. Wir sind bestrebt, zugesagte Liefertermine einzuhalten. Ereignisse höherer Gewalt, wozu auch Rohmaterialmangel, verspätete oder mangelhafte Warenbelieferung, Transportschwierigkeiten, Streiks usw., gehören entbinden uns von den vereinbarten Lieferfristen bzw. von den eingegangenen Lieferbedingungen, Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art wegen verspäteter oder mangelhafter Lieferung können nicht geltend gemacht werden, es sei denn, dass der Kunde dem Lieferanten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beweisen kann.
5. Verpackungsmaterial, gleich welcher Art, ist im Preis nicht inbegriffen und wird separat in Rechnung gestellt.

Mängelrügen: Zeigen sich an unseren Waren Mängel, so muss die Mängelrüge unverzüglich (nach Erhalt der Ware) schriftlich gemeldet werden. Nach Überprüfung der Mängel wird die Ware nach unserem Ermessen repariert oder ausgetauscht. Weitere Ansprüche sind gemäß Produkthaftungsgesetz § 8 ausgeschlossen Bei Erhalt einer schon äußerlich beschädigten Ware muss die Beanstandung direkt an den Transporteur gerichtet werden (Bahnschadensmeldung)

Gewährleistung: Gewährleistung wird von uns im handelsüblichen oder speziell vereinbarten Rahmen gewährt. Gewährleistungsansprüche können nur in unserer Betriebsstätte festgestellt werden. Frachtkosten zur Erledigung von Gewährleistungsarbeiten müssen vom Einsender getragen werden.

Zahlung: Unsere Rechnungen sind, soweit keine anderen Vereinbarungen vorliegen, innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, vom Fälligkeitstag an Verzugszinsen in Höhe von 14 % zu verrechnen, es sei denn, dass der Kunde einen tatsächlichen niedrigeren Verzugsschaden nachweist. Zahlungen in Wechsel oder Schecks gelten erst mit der Einlösung als Erfüllung. Die bei der Annahme eines Wechsels entstehenden Sonderkosten, Diskontspesen, Bankprovisionen und Stempelgebühren müssen vom Käufer getragen werden. Für rechtzeitige Einlösung, Protest, Benachrichtigung und Zurückleitung eines Wechsels bei Nichteinlösung übernehmen wir keine Haftung. Alle Zahlungen sind ausnahmslos an uns vorzunehmen. Unsere Mitarbeiter sind nur bei Vorlage einer Vollmacht oder einer von uns ausgestellten Quittung zum Zahlungsempfang berechtigt. Reparaturen sind unweigerlich sofort nach Rechnungserhalt rein netto zahlbar.
Bei unberechtigter Rücksendung werden im Falle einer Gutschrifterteilung 10 % vom Rechnungsbetrag als Manipulationskosten in Abzug gebracht.
Bei nicht bedingungsmäßiger Zahlung kann der Verkäufer die weitere Lieferung verweigern. Wechselannahme bleibt vorbehalten. Für Vorauszahlungen werden Zinsen nicht vergütet.

Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsgeschäft gilt das für Schönau i.M. sachlich zuständige Gericht. Für sich ergebende Wechselklagen gilt der Zahlungsort als zwingender Gerichtsstand.
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz der Lieferfirma.
Die Lieferfirma ist berechtigt neue Bestellungen abzulehnen, solange der Käufer seine Verpflichtungen aus früheren Verträgen nicht zur Gänze erfüllt hat. Wenn der Käufer mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug gerät, werden alle anderen offenen Rechnungen ebenfalls zur unverzüglichen Zahlung fällig.

Unwirksame Bedingungen: Sollte eine der vorstehenden oder vereinbarten Sonderbedingungen rechtsunwirksam sein, ist dies auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen ohne Einfluss.

Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum. Für den Fall, dass die noch nicht vollständig bezahlte Ware von dritten gepfändet, allenfalls behördlich exekutiert wird, verpflichtet sich der Käufer, uns unverzüglich zu verständigen, damit wir unser Eigentumsrecht dem Dritten gegenüber geltend machen können. Nehmen wir aufgrund des vorstehenden Eigentumsvorbehaltes gelieferte Ware zurück, so haftet der Käufer für jeden Mindererlös der sich bei Weiterverkäufen ergibt, auch hat er durch den Rücktransport bzw. Weitertransport an Dritte entstehende Kosten zu ersetzen.

Datenschutz: Gemäß § 22 Datenschutzgesetz teilen wir Ihnen mit, dass wir in unserer EDV-Anlage folgende Daten über Sie gespeichert haben: Name, Adresse, Zahlungskonditionen, Saldo, Soll und Haben, laufende offene Posten und Umsatz sowie Kennziffern, die sich aus unserem Geschäftskontakt ergeben. Diese Daten dienen unserer Geschäftsabwicklung und werden von uns nicht weitergegeben. Auf Wunsch teilen wir Ihnen diese Daten jederzeit mit.

Im übrigen ist diesen Bedingungen der Wunsch zugrunde gelegt, mit unseren Geschäftsfreunden in reibungslosen und angenehmen Verbindungen zusammenzuarbeiten.

Hochedlinger PKW-Anhänger Produktions- u. Vertriebsgesellschaft mbH A-4274 Schönau i.M. 39
DVR: 0782572, FN: 149153v, UID: ATU41482800